Verfassungsgerichtshof B917/09

B917/09Constitutional CourtJun 16, 2010

Regest

Fremdenrecht, Fremdenpolizei, Aufenthaltsverbot, Privat- und Familienleben

Full text

Verfassungsgerichtshof B917/09

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.2010

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.400,-

bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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