Verfassungsgerichtshof B1264/08

B1264/08Constitutional CourtJun 11, 2010

Regest

VfGH / Anlassfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B1264/08

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.2010

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Steiermark ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreter die mit € 2.620,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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