Verfassungsgerichtshof B887/09

B887/09Constitutional CourtJun 10, 2010

Regest

Glücksspiel, Glücksspielmonopol, EU-Recht, Erwerbsausübungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit

Full text

Verfassungsgerichtshof B887/09

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.06.2010

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Partei durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.