Verfassungsgerichtshof B273/08

B273/08Constitutional CourtJun 8, 2010

Regest

VfGH / Anlassfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B273/08

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.06.2010

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Kärnten ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.620,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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