Verfassungsgerichtshof U3428/09 ua

U3428/09 uaConstitutional CourtApr 27, 2010

Regest

Asylrecht, Fremdenrecht, Ausweisung, Bescheid Trennbarkeit, VfGH / Kosten

Full text

Verfassungsgerichtshof U3428/09 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.04.2010

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch die Nichtzuerkennung des Status eines subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf ihren Herkunftsstaat Kamerun - Spruchpunkt II. der angefochtenen Entscheidungen - und der Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Kamerun - Spruchpunkt III. - im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.

Die Entscheidungen werden insoweit aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.640,--bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerden abgelehnt.

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