Verfassungsgerichtshof A24/07

A24/07Constitutional CourtApr 26, 2010

Regest

Krankenanstalten, Krankenanstaltenfinanzierung, VfGH / Klagen, VfGH / Anlassfall, VfGH / Anlassverfahren, Verjährung, VfGH / Kosten

Full text

Verfassungsgerichtshof A24/07

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.2010

Spruch

Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die Beträge von EUR 48.087.377,19 samt 4 % Zinsen vom 5. November bis 27. November 2009 aus EUR 42.759.955,69 und seit 28. November 2009 aus EUR 48.087.377,19 sowie die mit EUR 137.688,40 bestimmten Verfahrenskosten - diese zu Handen des Klagevertreters - binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

Das weitere Klagebegehren auf Zahlung von EUR 6.074.113,-- s. A., ferner das Kosten- und Zinsenmehrbegehren sowie das Begehren, es werde festgestellt,

"dass die beklagte Partei bei Ermittlung des Betriebsabganges des Hanusch-Krankenhauses nicht berechtigt ist, jenen Betriebs- und Erhaltungsaufwand nicht zugrundezulegen, der auf stationäre Leistungen der allgemeinen Gebührenklasse und auf ambulante Leistungen einschließlich Gesundenuntersuchungen an Personen entfällt, die ihren Hauptwohnsitz nicht im Bundesland Wien haben",

werden abgewiesen.

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