Verfassungsgerichtshof B101/04

B101/04Constitutional CourtDec 2, 2004

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B101/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.12.2004

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Gemeinde Ried im Innkreis ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,-

bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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