Verfassungsgerichtshof B1198/03

B1198/03Constitutional CourtNov 30, 2004

Regest

Dienstrecht, Amtsverschwiegenheit, Disziplinarrecht, Meinungsäußerungsfreiheit, Personalvertretung, Determinierungsgebot

Full text

Verfassungsgerichtshof B1198/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.2004

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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