Verfassungsgerichtshof B685/02

B685/02Constitutional CourtOct 16, 2004

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B685/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.10.2004

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Oberösterreich ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.142,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.