Verfassungsgerichtshof B787/04

B787/04Constitutional CourtOct 13, 2004

Regest

Sozialhilfe

Full text

Verfassungsgerichtshof B787/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.10.2004

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Kärnten ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit EUR 2160,-- bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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