Verfassungsgerichtshof B417/03

B417/03Constitutional CourtOct 1, 2004

Regest

Auslegung verfassungskonforme, Erwerbsausübungsfreiheit, EU-Recht, Rechtsanwälte, Berufsrecht

Full text

Verfassungsgerichtshof B417/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.10.2004

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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