Verfassungsgerichtshof B391/04

B391/04Constitutional CourtSep 28, 2004

Regest

Meinungsäußerungsfreiheit, Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, Werbung, fair trial

Full text

Verfassungsgerichtshof B391/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.2004

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.

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