Verfassungsgerichtshof B1029/01

B1029/01Constitutional CourtJun 30, 2004

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B1029/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.2004

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 2.143,68 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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