Verfassungsgerichtshof B491/03

B491/03Constitutional CourtJun 30, 2004

Regest

Versammlungsrecht, VfGH / Abtretung

Full text

Verfassungsgerichtshof B491/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.2004

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag, die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof abzutreten, wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.