Verfassungsgerichtshof B148/01

B148/01Constitutional CourtJun 21, 2004

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B148/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.06.2004

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Kärnten ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,07 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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