Verfassungsgerichtshof B876/03

B876/03Constitutional CourtMar 3, 2004

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B876/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.03.2004

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit EUR 1962,-- bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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