Verfassungsgerichtshof B1845/02

B1845/02Constitutional CourtFeb 24, 2004

Regest

Versammlungsrecht, VfGH / Abtretung

Full text

Verfassungsgerichtshof B1845/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.2004

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag, die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof abzutreten, wird abgewiesen.

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