Verfassungsgerichtshof B1014/03

B1014/03Constitutional CourtNov 25, 2003

Regest

Behördenzuständigkeit, Vereinsrecht

Full text

Verfassungsgerichtshof B1014/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.2003

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden sind.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.