Verfassungsgerichtshof B279/03

B279/03Constitutional CourtOct 11, 2003

Regest

Agrarbehörden, Agrarverfahren, Landesagrarsenat, Kollegialbehörde, Verwaltungsverfahren, Sachverständige, Amtspartei

Full text

Verfassungsgerichtshof B279/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.10.2003

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem durch Art6 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Tribunal verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Vorarlberg ist verpflichtet, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.142,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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