Verfassungsgerichtshof B196/02

B196/02Constitutional CourtSep 23, 2003

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B196/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.2003

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Niederösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 2.143,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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