Verfassungsgerichtshof B617/01

B617/01Constitutional CourtSep 22, 2003

Regest

Baurecht, Baubewilligung, Bescheid Trennbarkeit, Verwaltungsverfahren, Berufung, Berufungsgegenstand

Full text

Verfassungsgerichtshof B617/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.2003

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Stadt Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit 2.143,68 € bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.