Verfassungsgerichtshof B1137/02

B1137/02Constitutional CourtMar 1, 2003

Regest

Ärzte Versorgung, Versorgungsrecht, Kompetenz Bund - Länder, Bedarfskompetenz, Kompetenz Bund - Länder Sozialversicherung, Vertrauensschutz

Full text

Verfassungsgerichtshof B1137/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.03.2003

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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