Verfassungsgerichtshof B1390/02

B1390/02Constitutional CourtMar 1, 2003

Regest

Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Behördenzuständigkeit, Zollrecht, Unabhängiger Verwaltungssenat

Full text

Verfassungsgerichtshof B1390/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.03.2003

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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