Verfassungsgerichtshof B1081/02

B1081/02Constitutional CourtDec 12, 2002

Regest

Bescheid Trennbarkeit, VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B1081/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.2002

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung gesetzwidriger Verordnungsbestimmungen in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Ärztekammer für Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 2.142,-- bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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