Verfassungsgerichtshof B2630/96

B2630/96Constitutional CourtJun 26, 1998

Regest

Behördenzuständigkeit, Vergabewesen, EU-Recht Richtlinie, Rechtsstaatsprinzip

Full text

Verfassungsgerichtshof B2630/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1998

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Teil des Bescheides weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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