Verfassungsgerichtshof B2687/95

B2687/95Constitutional CourtMar 12, 1998

Regest

Datenschutz, Rechnungshof, Gemeinde Rechnungshofzuständigkeit, Krankenanstalten, Arztgebühren

Full text

Verfassungsgerichtshof B2687/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.1998

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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