Verfassungsgerichtshof B1142/97

B1142/97Constitutional CourtMar 12, 1998

Regest

Fremdenrecht, Fremdenpolizei, Schubhaft

Full text

Verfassungsgerichtshof B1142/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.1998

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit und Sicherheit (persönliche Freiheit) verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit S 18.000,- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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