Verfassungsgerichtshof B123/97

B123/97Constitutional CourtMar 11, 1998

Regest

Baurecht, Nachbarrechte, Parteistellung Baurecht

Full text

Verfassungsgerichtshof B123/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.03.1998

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Graz ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,- bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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