Verfassungsgerichtshof B2399/96

B2399/96Constitutional CourtMar 5, 1998

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B2399/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.1998

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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