Verfassungsgerichtshof B322/96

B322/96Constitutional CourtDec 11, 1997

Regest

VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten

Full text

Verfassungsgerichtshof B322/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.1997

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit S 18.000,- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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