Verfassungsgerichtshof B1968/95

B1968/95Constitutional CourtDec 9, 1997

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B1968/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.12.1997

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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