Verfassungsgerichtshof B4836/96

B4836/96Constitutional CourtNov 27, 1997

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B4836/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.1997

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000.- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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