Verfassungsgerichtshof B2317/94

B2317/94Constitutional CourtDec 13, 1996

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B2317/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.1996

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Steiermark ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit S 18.000,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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