Verfassungsgerichtshof B2003/95

B2003/95Constitutional CourtDec 13, 1996

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B2003/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.1996

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes sowie wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Niederösterreich ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihrer Rechtsvertreter die jeweils mit S 18.000,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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