Verfassungsgerichtshof B1451/94

B1451/94Constitutional CourtMar 1, 1996

Regest

Hochschulen, Studienbeihilfen

Full text

Verfassungsgerichtshof B1451/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.03.1996

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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