Verfassungsgerichtshof B56/93

B56/93Constitutional CourtJun 19, 1995

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B56/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.1995

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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