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B1525/93; B1266/94•Verfassungsgerichtshof B1525/93; B1266/94
B1525/93; B1266/94Constitutional CourtJun 17, 1995
VfGH / Anlaßfall
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Der mit der zu B1525/93 protokollierten Beschwerde bekämpfte Bescheid wird insoweit aufgehoben, als damit die Vorstellung abgewiesen wurde. Der mit der zu B1266/94 protokollierten Beschwerde bekämpfte Bescheid wird zur Gänze aufgehoben.
Das Land Niederösterreich ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei der zu B1525/93 protokollierten Beschwerde die mit S 15.000,- und der beschwerdeführenden Partei der zu B1266/94 protokollierten Beschwerde die mit S 18.000,-
bestimmten Prozeßkosten zuhanden ihrer Rechtsvertreter binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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