Verfassungsgerichtshof B48/93

B48/93Constitutional CourtJun 16, 1995

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B48/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.1995

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit 32.400 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.