Verfassungsgerichtshof B355/91

B355/91Constitutional CourtMar 7, 1992

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B355/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.03.1992

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Rechtsanwaltskammer Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 30.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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