Verfassungsgerichtshof B323/90

B323/90Constitutional CourtJun 10, 1991

Regest

Rechtsanwälte, Disziplinarrecht Rechtsanwälte, VfGH / Anlaßfall, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Formerfordernisse, Verweisung auf anderen Schriftsatz

Full text

Verfassungsgerichtshof B323/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.06.1991

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird daher abgewiesen.

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