Verfassungsgerichtshof B841/85

B841/85Constitutional CourtMar 10, 1988

Regest

Abgaben Fremdenverkehr, Abgaben, VfGH / Präjudizialität

Full text

Verfassungsgerichtshof B841/85

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.03.1988

Spruch

Die bf. Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Salzburg ist schuldig, der bf. Gesellschaft zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 11.000,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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