Verfassungsgerichtshof B70/87

B70/87Constitutional CourtMar 5, 1988

Regest

Finanzverfahren, VfGH / Wiederaufnahme, Ermessen

Full text

Verfassungsgerichtshof B70/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.1988

Spruch

Der Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, dem Bf. zuhanden des Beschwerdevertreters die mit S 11.000 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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