The AI workspace for legal professionals
- Legal research with access to more than 1 million sources
- Document automation
- Matter management
- Hosted in the EU and Switzerland
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
The AI workspace for legal professionals
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
B480/86•Verfassungsgerichtshof B480/86
B480/86Constitutional CourtMar 9, 1987
VfGH / Instanzenzugserschöpfung, Rechtsmittel Finanzverfahren, Finanzstrafrecht, Beschlagnahme, Hausrecht, Hausdurchsuchungen, VfGH / Zuständigkeit, VfGH / Abtretung
1. Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen den Hausdurchsuchungsbefehl des Vorsitzenden des Spruchsenates beim Zollamt Klagenfurt vom 3. Jänner 1986 und die Beschlagnahme eines Messers und eines Fernglases richtet, zurückgewiesen.
2. Der Bf. ist durch den Bescheid des Vorsitzenden des Berufungssenates in Zollstrafsachen bei der Finanzlandesdirektion für Kärnten vom 8. April 1986 weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch infolge Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Insoweit wird die Beschwerde abgewiesen.
3. Der Antrag, die Beschwerde zur Entscheidung darüber, ob der Bf. in einem sonstigen Recht verletzt worden ist, an den VwGH abzutreten, wird abgewiesen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.