The AI workspace for legal professionals
- Legal research with access to more than 1 million sources
- Document automation
- Matter management
- Hosted in the EU and Switzerland
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
The AI workspace for legal professionals
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
B47/85•Verfassungsgerichtshof B47/85
B47/85Constitutional CourtFeb 27, 1987
Versammlungsrecht, Verwaltungsstrafrecht, Festnehmung, Grundrechte / VfGH / Abtretung, Verwaltungsgerichtshof Zuständigkeit
Der Bf. ist durch seine Festnahme und die Anwendung von körperlicher Gewalt gegen seine Person am 10. Dezember 1984 um etwa 14.30 Uhr in der Stopfenreuther Au durch Organe der Sicherheitsdirektion für Niederösterreich weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den VwGH wird abgewiesen.
Der Bf. ist schuldig, dem Bund zu Handen der Finanzprokuratur die mit S 40.000,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.