The AI workspace for legal professionals
- Legal research with access to more than 1 million sources
- Document automation
- Matter management
- Hosted in the EU and Switzerland
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
The AI workspace for legal professionals
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
B332/83; B333/83; B334/83•Verfassungsgerichtshof B332/83; B333/83; B334/83
B332/83; B333/83; B334/83Constitutional CourtJun 13, 1985
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Festnehmung
1. Der Bf. Dipl.-Kfm. Dr. H M M ist dadurch, daß er am 20. April und am 21. April 1983, jeweils um 14.30 Uhr, von Gendarmeriebeamten festgenommen und zur Bezirkshauptmannschaft Melk zur Einvernahme überstellt wurde, weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
2. Der Bf. F P ist dadurch, daß er am 21. April 1984 um 16.00 Uhr von Beamten der Gendarmerie festgenommen und zur Bezirkshauptmannschaft Melk zur Einvernahme überstellt wurde, weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
3. Die Anträge auf Abtretung der Beschwerden an den VwGH werden abgewiesen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.