Verfassungsgerichtshof B598/82

B598/82Constitutional CourtNov 23, 1984

Regest

Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Festnehmung, Mißhandlung

Full text

Verfassungsgerichtshof B598/82

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.11.1984

Spruch

I. Der Bf. ist durch seine am 15. Oktober 1982 in Wien von Organen der Bundespolizeidirektion Wien verfügte Festnahme und anschließende Anhaltung in Haft weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird in diesem Umfang abgewiesen.

II. Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.