Verfassungsgerichtshof B1326/12

B1326/12Constitutional CourtMar 14, 2013

Regest

Datenschutz, Jugendfürsorge, EU-Recht Richtlinie, Privat- und Familienleben, Behördenorganisation

Full text

Verfassungsgerichtshof B1326/12

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.03.2013

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführerin durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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