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U1099/2013 ua•Verfassungsgerichtshof U1099/2013 ua
U1099/2013 uaConstitutional CourtJun 12, 2015
Asylrecht, Ausweisung, Behördenzuständigkeit, Behördenzusammensetzung, Asylgerichtshof, Ermittlungsverfahren, Verhandlung mündliche, EU-Recht
I.Die Beschwerdeführerinnen sind durch die angefochtenen Entscheidungen in ihren verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter und die Zweitbeschwerdeführerin ist überdies in ihrem Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung gemäß Art47 Abs2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verletzt worden.Die Entscheidungen werden aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, der Erstbeschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.400,– bestimmten Prozesskosten sowie der Zweitbeschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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