OGH 7Ob1567/95

7Ob1567/95Supreme CourtApr 26, 1995

Full text

OGH 7Ob1567/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.1995

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Warta als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Niederreiter, Dr.Schalich, Dr.Tittel und Dr.I.Huber als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Martin W*****, vertreten durch Dr.Alfred Daljevec, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei B***** GmbH, ***** vertreten durch Dr.Guido Kollmann, Rechtsanwalt in Wien, wegen S 763.100,95 sA infolge außerordentlicher Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgericht vom 3.Februar 1995, GZ 15 R 199/94-19, den

Beschluß

gefaßt:

Spruch

Die außerordentliche Revision der klagenden Partei wird gemäß § 508 a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs 3 ZPO).

Begründung

Begründung:

Die gerichtliche Bestreitung eines Anspruchs macht nur dann schadenersatzpflichtig, wenn der Bestreitende bei gehöriger Aufmerksamkeit erkennen hätte können, daß die Prozeßführung für ihn aussichtslos ist (SZ 51/172; SZ 57/128). Wer mit sachlichen Gründen einen Prozeß führt, handelt noch nicht schuldhaft. Die Stattgebung der Klage im Vorprozeß allein beweist noch nicht, daß den Beklagten an der Prozeßführung ein Verschulden trifft (SZ 57/128). Im Hinblick darauf, daß das Recht auf Inanspruchnahme der Gerichte nicht mit einer abschreckenden Verantwortlichkeit für die Rechtsverteidigung belastet werden darf, ist zugunsten des Bestreitenden ein milder Maßstab anzulegen (SZ 57/128; SZ 59/159). Im vorliegenden Fall fehlt jede Behauptung, warum dem Beklagten die Bestreitung im Vorprozeß zum Verschulden zu rechnen ist. Mit Recht haben daher die Vorinstanzen die Unschlüssigkeit der Klage angenommen. Im übrigen berührt die Beurteilung der Schlüssigkeit einer Klage keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.