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504Präs4/21d (504Präs5/21a)•OGH 504Präs4/21d (504Präs5/21a)
Beschluss:
Die Anträge der ***** vom 7. Jänner 2021 und vom 11. Jänner 2021 auf Ablehnung des Präsidenten des Oberlandesgerichts ***** werden zurückgewiesen.
Begründung:
Mit Beschluss vom 22. Dezember 2020 zu AZ 504 Präs 53/20h wurden die von der Einschreiterin gestellten Anträge auf Ablehnung des Präsidenten des Oberlandesgerichts ***** zurückgewiesen.
In den nun zu behandelnden Eingaben stellt die Einschreiterin neuerlich Ablehnungsanträge gegen den Präsidenten des Oberlandesgerichts *****. Inhaltlich wiederholt sie ihre Vorwürfe gegen den Präsidenten und behauptet die Unrichtigkeit des zu AZ 504 Präs 52/20h gefassten Beschlusses, den sie als „Lugurkunde“ bezeichnet. Den neuerlichen Anträgen steht die Rechtskraft dieses Beschlusses entgegen. Sie sind daher zurückzuweisen.
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